Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Präambel

(1) Der Auftragnehmer betreibt ein molekularbiologisches Labor. Er bietet unter anderem die Analyse, also die Feststellung oder den Ausschluss, der Vaterschaft auf der Basis molekularbiologischer Verfahren an.

(2) Der Auftraggeber wünscht die Durchführung eines Abstammungsgutachtens, basierend auf der Analyse von Proben des (vermuteten) Vaters, der Kindesmutter und des Kindes (Standardgutachten) oder auf der Analyse von Proben von Personen, die in einem zu überprüfenden Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen.

§ 2 Keine Verletzung der Rechte Dritter

Der Auftraggeber versichert dem Auftragnehmer, dass mit der Erteilung des Auftrags zur Analyse, der Probenentnahme und der Einsendung der Proben keine Rechte Dritter verletzt werden. Er versichert insbesondere, dass alle Proben, die der Auftragnehmer untersuchen soll, von Beteiligten stammen, die mit der Durchführung des Abstammungsgutachtens einverstanden sind. Der Auftragnehmer wird Proben im Rahmen eines Abstammungsgutachtens nur dann untersuchen, wenn alle Beteiligten oder deren gesetzliche Vertreter nach erfolgter Aufklärung über die genetische Abstammungsbegutachtung der Durchführung einer Abstammungsuntersuchung durch Abgabe ihrer schriftlichen Einwilligungserklärung zugestimmt haben und nach zweifelsfreier Feststellung der Identität des an dem Abstammungsgutachtens Beteiligten die Proben durch einen Arzt oder durch eine Person, die zur Ausstellung von Urkunden berechtigt ist, entnommen und dem Auftragnehmer von diesem berechtigten Probennehmer zugesandt wurden.

§ 3 Gegenstand der Analyse

(1) Der Auftraggeber erhält vom Auftragnehmer die Bestellunterlagen, den Aufklärungsbogen und die Einwilligungserklärungen für alle an dem Abstammungsgutachten Beteiligten. Gegebenenfalls kann der Auftraggeber bestimmen, dass die nicht für ihn, sondern für die anderen an dem Abstammungsgutachten Beteiligten die für sie bestimmten Unterlagen direkt erhalten. Wenn und soweit dem Auftragnehmer die Einwilligungen aller Beteiligten oder deren gesetzlichen Vertreter vorliegen, können die Proben durch einen Arzt oder durch eine Person, die zur Ausstellung von Urkunden berechtigt ist, entnommen und dem Auftragnehmer direkt zugesandt werden. Dabei hat der Probennehmer die Identität der an dem Abstammungsgutachten beteiligten Person zweifelsfrei festzustellen und die Probenentnahme entsprechend eines vom Auftragnehmer dem Probennehmer zur Verfügung gestellten Vorgabedokumentes zur Identitätsfeststellung zu dokumentieren. Der Auftragnehmer wird Proben nicht untersuchen, wenn sie ihm nicht durch einen berechtigten Probennehmer zugesandt wurden oder wenn die Art und Weise der Probenentnahme, die Einholung der Einwilligung und die für die Einwilligung erforderliche Aufklärung nicht oder nicht vollumfänglich der Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) zu den Anforderungen an die Inhalte der Aufklärung gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 3 GenDG bei genetischen Untersuchungen zur Klärung der Abstammung zur Aufklärung bei Abstammungsgutachten entspricht. Der Auftraggeber stimmt mit Erteilung des Auftrages diesen Bestimmungen und Regelungen ausdrücklich zu.

(2) Das Ergebnis ist die Feststellung oder der Ausschluss der Vaterschaft einer der zu testenden Personen gegenüber einer anderen der zu testenden Personen mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit. Der Test wird vom Auftragnehmer so durchgeführt, dass die Wahrscheinlichkeit in der Regel mindestens 99,9% beträgt, wenn eine Vaterschaft vorliegt. Kann eine Vaterschaft ausgeschlossen werden, gibt der Test dies mit einer Wahrscheinlichkeit von 100 % an. Die genaue Wahrscheinlichkeit muss für jede individuelle Analyse eigens berechnet werden und wird dem Auftraggeber mit dem Testergebnis mitgeteilt.

§ 4 Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht: Der Nutzer ist berechtigt seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax oder email) zu widerrufen. Die Frist beginnt mit Vertragsabschluss. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an: Dr. Rölleke Labor für Genetische Analytik GmbH, Reuterstrasse 2, 14482 Potsdam (info@dr-roelleke.de).

Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Nutzer die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur im verschlechterten Zustand zurück gewähren, muss er dem Unternehmen gegebenenfalls insoweit Wertersatz leisten.Erlöschen des Widerrufsrechts: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

§ 5 Auftragsumfang

Der Auftraggeber bestellt beim Auftragnehmer die im Bestellformular angegebene Analyse. Die Analyse wird nach Eingang der Proben begonnen. Die Lieferzeit berechnet sich ab dem Tag, wenn die Zahlung und die Proben eingegangen sind.

§ 6 Mitteilung des Analyseergebnisses

(1) Das Ergebnis der Analyse wird dem Auftraggeber vom Auftragnehmer nach Beendigung des Tests und Zahlungseingang mitgeteilt. Die Mitteilung erfolgt wie im Bestellformular angegeben.

(2) Die an dem Abstammungsgutachten Beteiligten können im Rahmen ihrer schriftlichen Einwilligung in die Durchführung des Abstammungsgutachtens bestimmen, dass sie eine Abschrift des Gutachtens kostenfrei zu erhalten wünschen. Wenn eine solche Erklärung dem Auftragnehmer gegenüber abgegeben wird, ist eine etwaige anderslautende Anweisung des Auftraggebers hinfällig. Wenn ein an dem Abstammungsgutachten Beteiligter erklärt, er wolle eine Abschrift erhalten, wird er sie auch dann durch den Auftragnehmer erhalten, wenn der Auftraggeber eine anderslautende oder gegenteilige Bestimmung im Rahmen seiner Bestellung getroffen hat. Der Auftraggeber anerkennt diese Regelung und stimmt ihr ausdrücklich zu.

§ 7 Wiederholung

(1) Sollte eine Auswertung des Probenmaterials nicht möglich sein, so fordert der Auftragnehmer vom Auftraggeber neues Probenmaterial an. Der Auftragnehmer wiederholt mit dem neuen Material die Analyse ohne zusätzliche Kosten einmal.

(2) Alternativ erstattet er dem Auftraggeber die Kosten der Analyse, abzüglich eines Unkostenbeitrags von 20,00 EUR (inkl. MWSt.) je Testkit, das dem Auftraggeber zugesandt wurde. Ist auch bei der Wiederholung der Analyse eine Auswertung des Probenmaterials nicht möglich, so wird für jede weitere Probeneinsendung ein Unkostenbeitrag von 200,00 EUR (inkl. MWSt.) zusätzlich zu den ursprünglichen Analysegebühren fällig, der ebenfalls im voraus an den Auftragnehmer zu entrichten ist. Die Lieferzeit berechnet sich bei einer notwendigen Wiederholung ab Eingang des neuen Probenmaterials oder, falls die Zahlung der Analyse bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgt ist, bis zu der Zahlung.

§ 8 Aufbewahrung der Daten

Der Auftragnehmer vernichtet die Proben gemäß den Vorgaben des Gendiagnostikgesetzes. Die genetischen Daten werden generationsübergreifend für 30 Jahre aufbewahrt und danach vernichtet. Drüber hinaus ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Vorgaben des Datenschutzrechts einzuhalten.

§ 9 Gerichtsverwertbarkeit und Auswertung

(1) Die durch den Auftragnehmer durchgeführte private Analyse ist in der Regel nicht gerichtsverwertbar, d.h. sie kann bei einem Gericht im Zweifel nicht als Beweis für oder gegen eine Vaterschaft verwendet werden.

(2) Das Testergebnis dient dem Auftraggeber lediglich zur persönlichen Orientierung.